1. |
Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz bieten Systeme,
welche den vorbeugenden Hautschutz, die Hautreinigung und die Hautpflege
sowie die fachkompetente Beratung auf diesen Gebieten einschließlich
der Erstellung von Hautschutzplänen sowie Schulungsmaßnahmen
umfassen.
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2. |
Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz können Fachleuten
und Verbrauchern Informationsmaterial/Dokumentation zur problemorientierten
Auswahl und anwendungsgerechten Benutzung aller Produkte zur Verfügung
stellen.
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3. |
Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz bekennen sich zu
einer kritischen Kontrolle der ausgelobten Eigenschaften ihrer Produkte.
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4. |
Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz erfüllen bei
der Herstellung ihrer Produkte die geltenden Gesetze und Verordnungen,
insbesondere das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz
mit der damit verbundenen Kosmetik VO.
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5. |
Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz verfügen über
etablierte Qualitätssicherungs-Systeme, welche den Verbrauchern
sichere und wirksame Produkte gewährleisten.
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6. |
Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz berücksichtigen
bei der Gestaltung ihrer Produkte die aktuellen, gesicherten Erkenntnisse
der Forschung.
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7. |
Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz wenden auch eigene
Leistungen für Forschung und Entwicklung auf.
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8. |
Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz empfehlen die offene
Deklaration der Inhaltsstoffe gemäß der internationalen
Nomenklatur kosmetischer Inhaltsstoffe (INCI).
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9. |
Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz suchen die Zusammenarbeit
mit den Arbeitsmedizinern, Sicherheitsfachkräften, Berufsgenossenschaften
und anderen Verbänden zur Unterstützung der Informations-
und Aufklärungsarbeit.
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10. |
Die Mitglieder des BVH-Fachreferates Hautschutz fördern Projekte,
- die im Interesse der Verbraucher zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen,
- der Aufklärung und Verbreitung sachlicher Informationen dienen
- sowie die Umsetzung realer Hautschutzmaßnahmen an den Arbeitsplätzen umfassen.
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gez.: Vorstand + Fachbereichsleiter + Mitglieder des Fachbereiches |